FAQ Bestandsanlage
Folgende Änderungen kann ausschließlich der Anlagenbetreiber vornehmen/beantragen.
Kleinunternehmerregelung
Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wie beantrage ich diese bei den Stadtwerken Weinheim?
Bitte senden Sie eine formlose E-Mail an eeg@sww.de. Diese sollte die Kundennummer und den Beginn der Umstellung (Jahr) enthalten.
Welche Fristen muss ich bei der Beantragung beachten?
Um unnötige Korrekturen zu vermeiden, sollte die Information an den Netzbetreiber möglichst zeitnah zum Jahreswechsel, ab dem Sie beim Finanzamt als Kleinunternehmer gelten, gemeldet werden.
Wie viele Jahre muss ich in der Regelbesteuerung sein, bis ich selbstständig die Kleinunternehmerregelung beantragen kann?
5 Jahre, inklusive des Jahres, in welchem die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde.
Für genauere Informationen setzen Sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung
Bankdatenänderung
Ich möchte meine Bankverbindung ändern, wie melde ich dies den Stadtwerken Weinheim?
Bitte senden Sie eine formlose E-Mail an eeg@sww.de. Diese sollte die Kundennummer, das Datum der Umstellung und die neue Bankverbindung enthalten.
Kann ich ein SEPA-Mandat für die Einspeisung erteilen?
Ja, können Sie. Bitte verwenden Sie das folgende Formular SEPA-Lastschriftmandat Bitte senden Sie das Dokument an eeg@sww.de. Bitte bedenken Sie, dass ein SEPA-Mandat bei nicht Inanspruchnahme nach 36 Monaten ungültig wird und nicht mehr verwendet werden kann.
Kundenportal
Meine PV-Anlage erscheint nicht im Kundenportal, wieso?
Seit 2006 sind Netz und Vertrieb gesetzlich getrennt (Unbundling), daher gibt es eine strikte Trennung der Sachverhalte zwischen dem Bezugsstrom und der Einspeisung von Strom durch die PV-Anlage. Die PV-Anlage erscheint somit nicht im Kundenportal, da dieses nur den Bezugsstrom betrifft. Eine Erfassung des Zählerstandes für die Einspeisung ist im Kundenportal nicht möglich
Zählerstände
Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Um eine stichtaggenaue Abrechnung zu ermöglichen, wird die Ablesung am 31.12.20XX empfohlen.
Ist es problematisch, wenn ich die Ablesung nach dem 31.12.20XX vornehme?
Nein, das ist nicht problematisch. Der Zählerstand zum 31.12.20XX wird anhand des Zählerstands, welcher zu einem späteren Zeitpunkt abgelesen und gemeldet wurde, systemseitig errechnet.
Wo kann ich den Zählerstand für die Jahresendabrechnung erfassen?
Sie können den Zäherstand für die Einspeisung unter der Website www.sww.de/ablesung erfassen. Eine Erfassung des Zählerstandes für die Einspeisung ist im Kundenportal nicht möglich. Von einer unterjährigen Erfassung wird abgeraten.
Erhalte ich eine Ableseaufforderung?
Ja, Sie erhalten ein entsprechendes Schreiben, mit allen relevanten Details. Dieses wird von uns zum Ende des Jahres versendet.
Welcher Wert auf meinem Zweirichtungszähler ist für die Einspeisung relevant?
Für die Einspeisung ist der Wert der Obiskennziffer: 2.8.0 abrechnungsrelevant. Dieser ist auf Ihrem Zähler und auf der Ableseaufforderung ersichtlich.
Wie erfasse ich den Zählerstand, wenn ich meinen Zähler von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) habe?
Den Zählerstand müssen Sie bei Ihrem wMSB melden. Diesen erhalten wir anschließend von Ihrem wMSB für die Erstellung Ihrer Jahresendabrechnung.
Ausgeförderte PV-Anlagen
Wie lange ist die derzeitige gesetzliche Laufzeit der Förderung?
- Die gesetzliche Laufzeit beträgt derzeit 20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme.
- Sobald die gesetzliche Laufzeit ausgelaufen ist, zählt Ihre Anlage zu den ausgeförderten Anlagen.
- Die Höhe des Vergütungssatzes der ausgeförderten Anlagen erhalten wir als Netzbetreiber erst im Januar des folgenden Jahres.
- Beispiel:
- Tatbestand PV-Anlage:
- Inbetriebnahme 31.10.2006
In diesem Fall erhalten Sie die gesetzlich festgelegte Förderung bis 31.12.2026.
Rechnung: 31.10.2006 – 31.12.2006 (Jahr der Inbetriebnahme)
01.01.2007 – 31.12.2026 (20 Jahre) - Ab dem 01.01.2027 fallen Sie zu den ausgeförderten Anlagen.
- Den Vergütungssatz der ausgeförderten Anlagen erhalten wir als Netzbetreiber erst im Januar 2028.
Kann ich meine PV-Anlage auf Eigenverbrauch umstellen?
Ja, die PV-Anlage muss jedoch ausgefördert sein und bevor die Umstellung vorgenommen wird, muss die Umstellung bei unserer Technik (strom-technik@sww.de ) angefragt werden. An der PV-Anlage dürfen keine sonstigen Änderungen vorgenommen werden.
Weitere Fragen?
Gerne können Sie uns telefonisch montags und donnerstags von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr erreichen. Oder per E-Mail an eeg@sww.de.